Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?
Die Kosten für die ambulante Pflegeleistungen können – je nach Situation – von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden:
Pflegekasse (§ SGB XI)
Wenn ein Pflegegrad besteht, übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie ggf. Pflegehilfsmittel.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Krankenkasse (§ SGB V)
Medizinische Leistungen wie Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung) werden von der Krankenkasse übernommen – in der Regel nach ärztlicher Verordnung.
Sozialamt / Sozialhilfeträger (§ SGB XII)
Wenn eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Private Eigenleistung
Leistungen, die nicht von der Pflege- oder Krankenkasse abgedeckt sind, können selbstverständlich auch privat in Anspruch genommen und bezahlt werden.

